Gesuche

Leitbild Der Förderungspolitik

  1. Der Unterstützungsauftrag des SKVV orientiert sich am Zweckartikel in den Statuten und dem Selbstverständnis der Kirche, dass alle ihre Mitglieder zum Dienst in der Welt berufen sind.

  2. „Der Verein bezweckt die Förderung von Initiativen“ Der SKVV unterstützt besonders Initiativen, die eine innovative Dimension haben. Als innovativ gelten Projekte, welche neu konzipiert wurden (und sich deshalb „am Markt erst behaupten müssen“), beziehungsweise Projekte, deren Konzept im Hinblick auf neue Zielgruppen überarbeitet wurden. Betriebs- und Infrastrukturbeiträge werden nicht ausgerichtet.

  3. „katholischer Frauen und Männer, besonders ihrer Laienorganisationen,“ Gesuche einreichen können Organisationen, katholische Vereine und Gruppen, die dem christlichen Glauben und insbesondere seinen humanen Grundwerten verpflichtet und in ökumenischer Offenheit tätig sind.
  4. „auf kirchlichem, kulturellem und gesellschaftlichem Gebiet im Dienst des christlichen Auftrages für diese Welt“ Förderungsfähig sind Initiativen und Projekte in spirituellem, kulturellem oder sozialem Kontext, die den Auftrag des Reiches Gottes im Sinne der Bergpredigt zum Ziele haben. Aus Respekt vor den gewachsenen Traditionen des SKVV haben Projekte in der Schweiz Vorrang vor Projekten im Dienste der Universalkirche.

  5. Unterstützungswürdig sind regionale und überregionale Projekte, deren Finanzierung ungesichert ist, sei es,
    - weil die Teilnehmenden wenig oder nichts beitragen können,
    - weil es sich um ein neues Angebot handelt, welches sich erst etablieren muss,
    - weil bisherige Finanzierungsquellen reduziert wurden, beziehungsweise ganz versiegt sind.

Gesuchseingabe

Für die Beurteilung des Antrages benötigt der SKVV Vorstand die folgenden Unterlagen:

1. Antragsschreiben
Darin sollte die beantragte Höhe der Unterstützung in CHF genannt sein.

2. Projektbeschrieb
Darin werden der Zweck / die Ziele des Anlasses / Projekts sowie die wichtigsten Eckdaten und Kennzahlen (Anzahl Teilnehmende usw.) beschrieben.

3. Budget
Das Budget enthält nachvollziehbare Zahlen zu den Einnahmen und Ausgaben sowie eine Finanzplanung, in der auch andere Finanzierungsgesuche aufgeführt sind.

4. Auszahlungsadresse und Kontoangaben, ev. Einzahlungsschein

5. Abrechnung
Falls eine Defizitgarantie gesprochen wird, muss die Abrechnung spätestens innerhalb eines Jahres nach Anlass/ Projektende erfolgen, ansonsten verfällt der Beitrag

Falls im Gesuch einzelne Teile fehlen, kann es entweder abgelehnt oder bis zur Einreichung der vollständigen Unterlagen zurückgestellt werden.

Das Gesuch ist einzureichen an: markus.kappeler@gmx.ch
oder ausgedruckt an: SKVV, c/o Markus Kappeler, Herdschwandstrasse 40, 6020 Emmenbrücke